Briefwahl zur BLZK- & ZBV-Wahl 2026 in Bayern
Die Wahl zur Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und zu den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBV) 2026 ist eine reine Briefwahl — es gibt keine Urnenwahl. Gewählt wird auf Bezirksebene: Sie wählen die Delegierten aus Ihrem Bezirk; es gibt keine bayernweiten Stimmzettel. Hier finden Sie alle Schritte und Fristen im Überblick.
Der Eingangsschluss liegt voraussichtlich im September 2026 — maßgeblich ist der
Eingang der Unterlagen, nicht der Poststempel. Die verbindliche Frist steht in der amtlichen
Wahlbekanntmachung Ihres Zahnärztlichen Bezirksverbands.
In drei Schritten zur Briefwahl
1
Unterlagen prüfen. Ihre Wahlunterlagen werden
voraussichtlich im September 2026 per Post verschickt.
Prüfen Sie Stimmzettel, Wahlschein und Rückumschlag auf Vollständigkeit.
2
Ankreuzen. Geben Sie der Liste
„FVDZ – gemeinsam und demokratisch“ Ihre Stimme — auf beiden
Stimmzetteln Ihres Bezirks (BLZK-Delegierte und ZBV-Delegierte). Präsident und Vizepräsident
der BLZK stehen nicht auf dem Stimmzettel; sie werden später von den Delegierten gewählt.
3
Rechtzeitig zurücksenden. Senden Sie die Unterlagen
im vorgesehenen Rückumschlag an die in Ihrer Wahlbekanntmachung genannte Stelle zurück.
Senden Sie den Wahlbrief früh genug ab — es zählt der Eingang, nicht der Poststempel.
Wichtig: Wählen darf nur, wer in der Wählerliste seines
Zahnärztlichen Bezirksverbands eingetragen ist. Die Auslegungsfristen sind kurz und von Bezirk zu Bezirk
unterschiedlich. Alles zur Wählerliste →
Wichtige Termine (voraussichtlich)
- Sommer 2026 — Auslegung der Wählerliste bei den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (Fristen je ZBV unterschiedlich)
- Sommer 2026 — Amtliche Wahlbekanntmachungen der Bezirksverbände
- September 2026 — Versand der Wahlunterlagen per Post
- September 2026 — Eingangsschluss für Wahlbriefe (genaues Datum laut Wahlbekanntmachung)
- September 2026 — Auszählung
Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Wahlbekanntmachungen der jeweiligen Wahlausschüsse. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie über Ihren Zahnärztlichen Bezirksverband.
Keine Unterlagen erhalten?
Wenden Sie sich rechtzeitig vor dem Eingangsschluss an die für die Wahl zuständige Stelle (Wahlausschuss bzw. Ihr Zahnärztlicher Bezirksverband), damit Ihnen die Unterlagen ausgestellt werden können.
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