Wählerliste zur BLZK- & ZBV-Wahl 2026: Jetzt Eintrag prüfen

Wählen darf bei der Wahl zur Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und zu den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBV) nur, wer in der Wählerliste seines Bezirksverbands eingetragen ist. Die Frist für Einwände ist kurz — und danach ist nichts mehr zu machen.

Einsicht & Einwände: innerhalb der Auslegungsfrist Ihres Zahnärztlichen Bezirksverbands · die genauen Fristen stehen in der amtlichen Wahlbekanntmachung

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die in Bayern gemeldeten Kammerangehörigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der Wählerliste ihres Zahnärztlichen Bezirksverbands eingetragen sind — Niedergelassene ebenso wie Angestellte.

So prüfen Sie Ihren Eintrag

Warum das zählt: Wer nicht in der Liste steht, erhält keine Wahlunterlagen und kann nicht abstimmen. Die Briefwahl selbst läuft voraussichtlich bis September 2026 — alle Fristen und Schritte zur Briefwahl →

Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Wahlbekanntmachungen der jeweiligen Wahlausschüsse.