Wählerliste zur BLZK- & ZBV-Wahl 2026: Jetzt Eintrag prüfen
Wählen darf bei der Wahl zur Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und zu den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBV) nur, wer in der Wählerliste seines Bezirksverbands eingetragen ist. Die Frist für Einwände ist kurz — und danach ist nichts mehr zu machen.
Einsicht & Einwände: innerhalb der Auslegungsfrist Ihres Zahnärztlichen
Bezirksverbands · die genauen Fristen stehen in der amtlichen Wahlbekanntmachung
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die in Bayern gemeldeten Kammerangehörigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der Wählerliste ihres Zahnärztlichen Bezirksverbands eingetragen sind — Niedergelassene ebenso wie Angestellte.
So prüfen Sie Ihren Eintrag
- Sehen Sie in der amtlichen Wahlbekanntmachung Ihres Zahnärztlichen Bezirksverbands nach, wann und wo die Wählerliste zur Einsicht ausliegt. Die Fristen sind von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.
- Besonders wichtig für alle, die kürzlich umgezogen sind, die Praxis verlegt haben oder neu in einem Bezirk gemeldet sind.
- Fehlt Ihr Eintrag oder ist er fehlerhaft: Einwand innerhalb der Auslegungsfrist an die in der Wahlbekanntmachung genannte Stelle (Wahlleiter/Wahlausschuss). Nach Fristende sind Einwände nicht mehr möglich.
- Ihren zuständigen Bezirksverband finden Sie in der Bezirksübersicht.
Warum das zählt: Wer nicht in der Liste steht, erhält keine
Wahlunterlagen und kann nicht abstimmen. Die Briefwahl selbst läuft voraussichtlich bis
September 2026 — alle Fristen und Schritte zur Briefwahl →
Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Wahlbekanntmachungen der jeweiligen Wahlausschüsse.
